Schutz der unternehmen mit ausländischer beteiligung unter sanktionsbedingungen

Maria Dityatkovskaya — Die Anwaltskanzlei «Temida Group»

Die Analysten der Anwaltskanzlei „Temida Group“ beobachten mit wachen Augen die Einführung von Sanktionen und Gegenmaßnahmen sowohl seitens des Westens als auch seitens Russlands und entwickeln entsprechende Maßnahmen, um die negativen Auswirkungen für ausländische Unternehmen zu minimieren. Wir haben eine besondere Gruppe von Anwälten gebildet, zu der Anwälte aus Deutschland, der Schweiz, Kanada und den USA gehören, für die die Sanktionskompliance eine separate Art von Berufstätigkeit geworden ist.
Unter den Bedingungen der Anwendung der bisher beispiellosen Sanktionen entstehen in Russland für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung viele Risiken, die zu großen finanziellen, materiellen, Reputations- und anderen Verlusten führen können. Bei den Unternehmen mit ausländischer Beteiligung treten die Aktivitäten in den Vordergrund, die mit der Anpassung ihrer Funktion an interne und externe Anforderungen oder Normen verbunden sind.

Der obligatorischen Reformierung unterliegt der Teil des Management-/Kontrollsystems der Organisation, der mit Compliance-Risiken verbunden ist - den Risiken von Diskrepanzen, Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und Standards der Aufsichtsbehörden, Branchenverbänden und selbstregulierenden Organisationen, Verhaltenskodizes und so weiter. Die Compliance-Risiken können sich schließlich in Form der Anwendung von gesetzlichen Sanktionen oder der Sanktionen von Aufsichtsbehörden, sowie als finanzielle oder Reputationsverluste infolge der Nichteinhaltung von Compliance-Gesetzen, -Vorschriften und -Standards geltend machen.
Die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Compliance-Standards betrifft im Allgemeinen solche Fragen wie die Einhaltung angemessener Standards für Marktverhalten, das Management von Interessenkonflikten, die faire Behandlung der Kunden und die Gewährleistung eines gewissenhaften Ansatzes bei der Beratung der Kunden. Zu Compliance gehören auch solche spezifischen Bereiche wie die Bekämpfung der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten, die Finanzierung des Terrorismus, die Entwicklung von den Urkunden und Verfahren zur Sicherstellung der Entsprechung der Tätigkeit der Gesellschaft den bestehenden Gesetzen, der Schutz der Informationsflüsse, die Bekämpfung von Betrug und Korruption, die Festlegung von ethischen Normen des Verhaltens der Mitarbeiter, etc.

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Dityatkovskaya Maria Wladimirowna
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