Erbringung von Dienstleistungen dem Schuldner
Schutz des Schuldners vor dem Konkurs (vorläufige Maßnahmen, Maßnahmen nach der Einleitung des Insolvenzverfahrens).
Einreichung eines Insolvenzantrags im Namen des Schuldners:
· die Überprüfung der Urkunden, um Insolvenzanzeichen zu finden (Buchhaltungsunterlagen und Erstbelege);
· die Bildung eines Pakets von Beweismitteln für Ihren Fall, die Erstellung des Antrags, die Vertretung vor Gericht;
· die Analyse der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit;
· die rechtliche und organisatorische Begleitung des Insolvenzverfahrens mit der Durchführung von Maßnahmen zum Schutz von Vermögenswerten, die Überprüfung der Unterlagen;
· die Abfassung aller notwendigen Verfahrensunterlagen, Anträge, Bewertungen, Bittschriften u. a.